top of page

GRUNDSÄTZLICHES

AUFGABEN UND ZIELE

Das Psychotherapeutische Propädeutikum ist der erste Ausbildungsabschnitt der Psychotherapieausbildung (Grundausbildung). Es hat die Aufgabe, in theoretische und praktische Grundlagen und Grundkonzepte der Psychotherapie einzuführen, erste Erfahrungen in Arbeitsfeldern psychosozialer Versorgung zu ermöglichen, zur Selbstreflexion und Aufarbeitung eigener Erfahrungen anzuregen und der persönlichen Eignungsfindung zu dienen. Der positive Abschluß des Propädeutikums ist Voraussetzung für den Eintritt in das Psychotherapeutische Fachspezifikum in einer der vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannten psychotherapeutischen Schulen. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie bildet das Psychotherapiegesetz vom 7. Juni 1990 (BGBl. Nr. 361/1990). 
 
Der Universitätslehrgang dient weiters der universitären Fort- und Weiterbildung (§ 2, Abs.2, Ziffer 3 und § 23 Universitäts-Studiengesetz) und als wissenschaftliche praxisorientierte Ausbildungsmöglichkeit zur Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung universitärer Studiengänge insbesondere sozialwissenschaftlicher Studien.

Weitere Informationen finden Sie hier:

***Wichtige Informationen zum neuen Psychotherapiegesetz (PThG 2024) ab 2026***

"Jede:r, die bzw. der die Psychotherapie-Ausbildung bereits begonnen hat, wird diese auch noch nach den „alten Regelungen“ abschließen können. Dabei ist zu beachten, dass das psychotherapeutische Propädeutikum bis längstens 30. September 2030 abzuschließen ist. Das psychotherapeutische Fachspezifikum in der bisherigen Form ist bis längstens 1. Oktober 2030 zu beginnen und bis längstens 30. September 2038 abzuschließen." 

 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier oder in der aktuellen Fassung des vorliegenden Psychotherapiegesetz (PThG 2024)

  

INFORMATIONEN FÜR INTERESSENT/-INNEN

Anmeldeschluss: 10. Juli jeden Jahres        

Nächster Lehrgangsbeginn: Oktober jeden Jahres

Aufnahme in den Lehrgang: siehe Zulassungsvorraussetzungen


Lehrveranstaltungszeiten:

Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel an drei Wochentagen statt. Fallweise können Lehrveranstaltungen auch in der vorlesungsfreien Zeit oder in kumulierter Form (z.B. an Wochenenden) angeboten werden.

- Dienstag 17:00 – 20:15
- Donnerstag 17:00 – 20:15
- Freitag 14:30 – 19:30

Alle Informationen zum ULG Psychotherapeutisches Propädeutikum an der PLUS: Broschüre (ULG PP PLUS)

INFORMATIONEN FÜR TEILNEHMER/-INNEN
 

1. Psychotherapiegesetz: PThG 1990 

2. Maßnahmen zur Qualitätssicherung im psychotherapeutischen Propädeutikum: Infoblatt Bundesministerium

3. Informationen zum Thema Selbsterfahrung und Supervision:

 - Informationsblätter:

Selbsterfahrung

Abgrenzung Selbsterfahrung, Supervision, Intervision

Supervisionsrichtlinien

- Anrechnungen von Selbsterfahrungen und Supervisionen: Einzel-und Gruppenselbsterfahrungen sind nur dann anrechenbar, wenn sie in einer in Österreich anerkannten psychotherapeutischen Methode und bei Personen absolviert werden, die als PsychotherapeutInnen in der vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Psychotherapeutenliste eingetragen sind. Supervisionen können nur anerkannt werden, wenn sie von eingetragenen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten geleitet werden. Unter diesen Links können Sie das überprüfen: http://psychotherapie.ehealth.gv.at/ oder http://www.psyonline.at/

 

- Organisation: Einzel-und Gruppenselbsterfahrungen sowie die Praxis-Supervisionen sind selbst zu organisieren. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, im Zusammenhang mit den "Demonstrationen" Selbsterfahrungsseminare zu organisieren, sofern die jeweiligen Vortragenden dazu bereit sind. Diese Vorgehensweise ist empfehlenswert. Im Übrigen werden Ihnen die an uns übermittelten Seminarangebote bekanntgegeben.

- Wichtiger Hinweis:

Beachten Sie die Informationsblätter! Bitte bedenken Sie, dass Supervision und Selbsterfahrung nicht bei derselben Psychotherapeutin/demselben Psychotherapeuten gemacht werden darf! Der Supervisor/die Supervisorin bzw. SelbsterfahrungstherapeutInnen müssen in der österr. Psychotherapeutenliste (seit mind. 5 Jahren) eingetragen sein. Selbsterfahrung mind. 20 Einzelselbsterfahrungsstunden beinhalten muss. 

4. Informationen zum Thema Praktikum:

- Informationsblatt: Praktikum:


- Listen von Praktikumseinrichtungen: 

Anerkannte Praktikumseinrichtungen (vom Bundesministerium für Gesundheit)


Praktikumseinrichtungen (in Bayern)

Praktikumsanbietern (wo Absolvent/innen Praktika absolviert haben)

GRUNDSÄTZLICHES
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS PSYCHOTHERAPEUTISCHE PROPÄDEUTIKUM 

Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf nur beginnen, wer die Reifeprüfung oder eine Studienberechtigungsprüfung (Berufsreifeprüfung) abgelegt hat oder einen nostrifizierten, der Reifeprüfung gleichwertigen Abschluss im Ausland erworben hat oder über ein Diplom des Krankenpflegefachdienstes oder des medizinisch technischen Dienstes verfügt oder eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten hat. 

Wenn keine der anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt ist, kann beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Sondergenehmigung beantragt werden (Anfragen im BMG bei Herrn Kohaut, Tel. ++43-1-71100-4147). 

 


AUFNAHMEVORGANG IN DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG AN DER UNIVERSITÄT SALZBURG 
1) Nachweis der gesetzlichen Aufnahmebedingungen 


2) Teilnahme an einer kostenfreien Informationsveranstaltung am Fachbereich für Erziehungswissenschaft, Erzabt-Klotz-Straße 1, 5020 Salzburg.  Termine der Info-Veranstaltungen finden Sie unter Aktuelles.


3) Einreichung des Aufnahmeantrages sowie Einzahlung der Bearbeitungsgebühr (200€). Einreichung jederzeit bzw. bis spätestens Anmeldeschluss (10.07) per Post oder per Mail an das Sekretariat.

4) Entscheidung über die Aufnahme trifft die Lehrgangsleitung nach Begutachtung des Aufnahmeantrages (beschränkte Teilnehmerzahl).


5) Einzahlung der Einschreibgebühr (2.250€) und der ersten Semestergebühr (950€) nach Erhalt der Aufnahmebestätigung. Mit der Gebühreneinzahlung ist die Aufnahme in den Lehrgang vertragsgültig. 


ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS PSYCHOTHERAPEUTISCHE FACHSPEZIFIKUM
Das Psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur beginnen, wer das 24. Lebensjahr vollendet hat das Propädeutikum erfolgreich absolviert hat und entweder einen Quellenberuf erworben hat oder eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten hat. 

Quellenberufe haben:
- Absolvent/inn/en der Sozialakademie/Fachhochschule für Soziale Arbeit Absolvent/inn/en der Pädagogischen Hochschule 

- Absovent/inn/en folgender Universitätsstudien: Medizin, Psychologie, Pädagogik, Philosophie, Kommunikationswissenschaft, Theologie oder ein Lehramtsstudium 
- Ehe und FamilienberaterInnen 
- Musiktherapeutlnnen 
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-schwestern 
- Absolventlnnen des medizinisch technischen Dienstes und Sanitätsdienstes lt. BGB Nr. 102/1961 


Eine Sondergenehmigung ausschließlich für das Fachspezifikum, kann erst nach Beendigung des Propädeutikums beim BMG beantragt werden. Wenn schon eine Sondergenehmigung für das Propädeutikum vorliegt, ist für das Fachspezifikum kein neuerliches Ansuchen erforderlich.

KOSTEN

KOSTEN & GEBÜHREN

Die Kosten für den gesamten Lehrgang betragen € 6.250.-- 

 

Bearbeitungsgebühr € 200,--

fällig innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung
 
Lehrgangsbeitrag-Anzahlung € 2.250,--

fällig unmittelbar nach Aufnahme 
 
Lehrgangsbeitrag pro Semester:
4 x € 950.--

fällig jeweils per 30. September und 28. Februar (ab dem 1. Semester)

 

Studierende, die mehr als die vier vorgesehenen Lehrgangssemester inskribiert sind (z.B. weil sie die Abschlussprüfung erst später ablegen), haben für jedes weitere Semester eine von der Universität vorgeschriebene Grundgebühr für die Nutzung der universitären Einrichtungen im Ausmaß von € 50.- zu entrichten. Änderungen vorbehalten!
 


 

STUDIENPLAN

STUDIENPLAN

Studienplan.png

Pro Semester werden 12 bis 15 Semesterwochenstunden angeboten. Da sich der Lehrgang über zwei Jahre (4 Semester) erstreckt, der Einstieg jedoch jedes Jahr (im Oktober) möglich ist, setzen sich die Studierenden aus zwei Jahrgängen zusammen.

CURRICULUM (Version 2017S)

SEMESTERPLANUNG


 

SEMESTEREINTEILUNG
ANERKENNUNGEN

 

Eine Anerkennung von Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich dann möglich, wenn

a.) die zur Anerkennung eingereichten Lehrveranstaltungen aus einer tertiären Bildungseinrichtung stammen und nach Inhalt, Umfang (Stunden bzw. ECTS-Punkten) und Veranstaltungstyp übereinstimmen.

b.) Ein Anerkennungsantrag (siehe "Formulare") samt Leistungsnachweis (Zeugnisse) und Beschreibung der Lehrveranstaltung(en) bei der Lehrgangsleitung eingereicht und positiv beurteilt wurde.

Eine Anerkennung von Praktika und Selbsterfahrung ist grundsätzlich dann möglich, wenn

a.) die zur Anerkennung eingereichten praktischen Teilen den vorgegebenen Kriterien (siehe "Selbsterfahrung" und "Praktikum") entsprechen und nach Inhalt, Umfang (Stunden) übereinstimmen.

b.) Ein Anerkennungsantrag samt Nachweis (siehe "Formulare") bei der Lehrgangsleitung eingereicht und positiv beurteilt wurde.

Anerkennungen sind mit keiner Reduktion von Kosten verbunden. Sollte ein/e Teilnehmer/in des Lehrgangs jedoch die Grenze von anerkannten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS erreichen, wird der Lehrgangsbeitrag von € 950.-im letzten Semester erlassen. Werden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 35 ECTS anerkannt, werden die letzten 2 Lehrgangsbeiträge á € 950.-erlassen. Die Anerkennungen müssen vor dem Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung beantragt und genehmigt sein.

:

Äquivalenzlisten für die Studienfächer Psychologie, Pädagogik und soziale Arbeit können per Mail angefordert werden.


ANERKENNUNGEN

bottom of page